Information zur Beantragung von Projektförderungen

Die Qualitätsinitiative fördert Projekte, die den Vereinszielen gerecht werden

Anträge sind an den Vorstand der Qualitätsinitiative zu richten

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen

Die Qualitätsinitiative beauftragt das Zentrum für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (ZQ) der Ärztekammer Niedersachsen, den Antrag fachlich und hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit zu begutachten.

Der Antrag soll folgende Gliederung haben:

  1. Problem- und Zieldefinition
  2. Projektdesign (Methodenauswahl, Projekt-und Finanzierungsplan)
  3. Durchführungsvorschlag
  4. Evaluationskonzept und Vorschlag zur Übernahme in die Regelversorgung
  5. Zweck der Präsentation (Teil-/Gesamtförderung)

 

 


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