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Information zur Beantragung von ProjektförderungenDie Qualitätsinitiative fördert Projekte, die den Vereinszielen gerecht werden Anträge sind an den Vorstand der Qualitätsinitiative zu richten Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen Die Qualitätsinitiative beauftragt das Zentrum für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (ZQ) der Ärztekammer Niedersachsen, den Antrag fachlich und hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit zu begutachten. Der Antrag soll folgende Gliederung haben:
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